Globale Lieferketten sind häufig geprägt von Intransparenz sowie menschen- und umweltschädlichem Verhalten der handelnden Akteure. Zur Verbesserung dieser Umstände reicht freiwilliges Engagement einzelner Unternehmen nicht mehr aus – eine verbindliche Gesetzesgrundlage musste her! Das Lieferketten-sorgfaltspflichten-gesetz (LkSG) verpflichtet ab 2023 in Deutschland ansässige Unternehmen, die mehr als 3000 Mitarbeiter beschäftigen dazu, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten.